Besuchsordnung
für das Haus Kiefer
1. Geltungsbereich
Die Besuchsordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Anwesens Friedhofstraße 1, 76437 Rastatt-Ottersdorf, wird in diese eingewilligt.
2. Verhalten im Gebäude
Alle Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder gefährdet wird, die Kunst- und Einrichtungsgegenstände sowie das Gebäude nicht gefährdet, beschädigt oder zerstört werden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.
2.1
Gespräche sind in einer gemäßigten Sprechlautstärke zu führen. Mobiltelefone und ähnliche Geräte sind in den Ausstellungsräumen lautlos zu stellen. Telefonate sind in den Ausstellungsräumen untersagt.
2.2
Das Rauchen ist drinnen und draußen absolut verboten.
2.3
Sorgeberechtigte, v. a. Eltern, Lehrer, Betreuer und andere Personen, haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um so Unfälle und Beschädigungen zu verhindern. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nur in Begleitung im Haus Kiefer aufhalten. Minderjährigen unter 14 Jahren kann der Zutritt ohne Begleitung verwehrt werden, wenn Störungen oder die Gefährdung der Sicherheit der Exponate bzw. der Minderjährigen zu befürchten sind.
2.4
Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen untersagt.
2.5
Tiere sind im Gebäude nicht gestattet.
2.6
Sperrige oder scharfkantige Gegenstände, wie z.B. Akten- und Fotokoffer, Stative, Schirme, sowie Rucksäcke und Taschen größer als DIN A 4 [größer als 30 x 20 x 10 cm], müssen abgegeben oder in Schließfächern aufbewahrt werden. In Zweifelsfällen entscheidet das Aufsichtspersonal.
2.7
Es ist untersagt, außerhalb der Garderobe und Schließfächer Gepäckstücke abzustellen.
Nasse Oberbekleidung darf aus konservatorischen Gründen nicht in Ausstellungsräumen getragen werden.
Das Berühren von Kunstwerken und Vitrinen ist grundsätzlich untersagt. Es ist ein angemessener Abstand [-50 cm] einzuhalten.
2.8
Treppen, Durchgänge, Fluchtwege und Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Daran ist vor allem bei der Verwendung von Hockern zu denken.
3. Parkplatz vor dem Gebäude
Parkplätze vor dem Gebäude sind dem Personal des Hauses Kiefer vorbehalten.
4. Film- und Fotoaufnahmen
4.1.
Das Filmen und Fotografieren ist für den privaten Gebrauch und ohne die Verwendung eines Blitzes, eines Stativs oder Haltestangen für Smartphones erlaubt. Rechte Dritter sind zu beachten, insbesondere Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte. Zudem können Ausnahmen durch entsprechende Kennzeichnungen bestehen, bei denen nicht fotografiert werden darf.
4.2.
Kommerzielle Foto- und Dreharbeiten sind vorab anzumelden und benötigen eine schriftliche Genehmigung der A.K. GmbH.
5. Sicherheit
5.1.
Den Anordnungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten, da diese die Kunstwerke und alle Besucherinnen und Besucher vor möglichen Gefahren und Gefährdungen schützen sollen.
5.2.
Besucherinnen oder Besucher können nach Anordnung durch eine Aufsichtskraft aus dem Haus Kiefer verwiesen werden. Dies ist möglich, wenn Personen stören, andere Gäste belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Besuchsordnung verstoßen haben. In schwerwiegenden Fällen kann auch ein sofortiges Hausverbot erlassen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in all diesen Fällen nicht.
5.3.
Erkennbar alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen kann der Zutritt verweigert werden.
5.4.
Das Mitführen von Chemikalien, von gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gegenständen, darunter fallen insbesondere Waffen und Drogen, ist verboten.
5.5.
Kinder dürfen nicht auf dem Rücken oder auf den Schultern getragen werden.
6. Fundsachen
Fundsachen und Gegenstände aller Art, die im Gebäude gefunden werden, sind bei den Aufsichtskräften abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls den Aufsichtskräften anzuzeigen.
7. Änderungen
Es können aus besonderem Anlass abweichende und ergänzende Regelungen gelten. Auf diese wird bei Betreten des Museums aufmerksam gemacht.
8. Haftung
Besucherinnen und Besucher haften für alle infolge Missachtung der Besuchsordnung entstandenen Aufwendungen und Schäden. Das Anwesen wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.