Besuchsordnung

Die vorliegende Besuchsordung legt die Regeln fest, die für alle Personen (« die Besucherinnen und Besucher ») gelten, die sich beruflich oder privat im Haus Kiefer aufhalten und Zugang zu Führungen und/oder zu den Räumlichkeiten für Ausstellungen, Lesungen, Vorträge, Filmvorführungen, Konzerte, Besprechungen, Empfänge, und den verschiedenen technischen Bereichen haben. Mit Betreten des Haus Kiefer wird diese Besuchsordnung anerkannt.

1. Allgemeine Informationen

Der Parkplatz vor dem Haus ist dem Personal des Haus Kiefer vorbehalten. Besucherinnen und Besucher sollten den öffentlichen Parkplatz am Friedhof in Rastatt-Ottersdorf verwenden.
Hunde und andere Haustiere sind nicht erlaubt.

Aus Sicherheitsgründen, technischen Gründen oder aufgrund von Wetterbedingungen behält sich die Direktion der A.K. GmbH (« die Direktion ») das Recht vor, die Einrichtung ganz oder teilweise zu schließen und/oder die Öffnungszeiten anzupassen.

Die Direktion behält sich außerdem das Recht vor, den Zutritt zur Einrichtung zu verweigern oder die Besucherinnen und Besucher zum Verlassen der Einrichtung aufzufordern, falls:

(i) sie die Bestimmungen der Besuchsordnung nicht einhalten;

(ii) sie betrunken sind oder unter dem Einfluss illegaler Substanzen stehen;

(iii) den Besuch einer Gruppe stören.

In diesen Fällen wird der Preis für die Eintrittskarte nicht erstattet.

Im Falle einer Weigerung und/oder eines oder mehrerer Verstöße kann die Direktion die Ordnungskräfte hinzuziehen.

2. Pflichten der Besucherinnen und Besucher

Den Besucherinnen und Besuchern ist es insbesondere untersagt:

Die Besucherinnen und Besucher müssen darüber hinaus zwingend:

3. Sicherheitsmaßnahmen

Die A.K. GmbH verpflichtet sich, alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

Im Haus sind Feuerlöscher vorhanden. Das Führungspersonal sowie die Begleiterinnen und Begleiter der Führungen sind in deren Benutzung geschult.

Falls ein Feuer ausbricht, muss es dem anwesenden Sicherheitspersonal unverzüglich gemeldet werden.

Wenn das Haus Kiefer evakuiert werden muss, müssen die Besucherinnen und Besucher unbedingt die Anweisungen befolgen, die ihnen gegeben werden, um die Einrichtung so schnell wie möglich zu verlassen.

Kinder bleiben während der Dauer des Besuchs des Haus Kiefer und auf dem Parkplatz unter der Aufsicht und Verantwortung ihrer Eltern oder ihrer Begleitpersonen.

Die Besucher und Besucherinnen verpflichten sich, ihre Taschen auf Verlangen des Personals der Einrichtung zu öffnen.

Aus Sicherheitsgründen (insbesondere um Personen, die Opfer eines Unfalls werden, so schnell wie möglich zu helfen) wird die Einrichtung videoüberwacht.

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die A.K. GmbH die in Deutschland geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Bezug auf die in diesem Rahmen gesammelten Bilder einzuhalten und für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften zu sorgen.

Die Verarbeitung dieser Bilder beruht auf der Verordnung sowie auf dem berechtigten Interesse der A.K. GmbH.

Die Besucherinnen und Besucher werden durch Aushänge in der Einrichtung über das Vorhandensein von Überwachungskameras informiert.

Die Bilder der Kameras werden nicht länger als einen Monat gespeichert. Im Falle eines Vorfalls werden die Bilder aus dem Gerät entnommen und für die Dauer des entsprechenden Verfahrens aufbewahrt.

Nur die Sicherheitsbeauftragten sind befugt, diese Bilder,anzusehen.

Die A.K. GmbH hat technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Integrität, Vertraulichkeit und Sicherheit der Bilder zu gewährleisten.

Die Besucherinnen und Besucher haben das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Bilder, das Recht, Richtlinien für die Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe dieser Bilder nach ihrem Tod zu erstellen, und das

Recht auf Übertragbarkeit dieser Bilder.

Sie können ihre Rechte geltend machen, indem sie sich an die Datenschutzbeauftragten wenden:

(i) per E-Mail: info@haus-kiefer-rastatt.de

(ii) per Post:
A.K. GmbH, c/o RHS
Franziskanerstr. 14
81669 München

4. Haftung

Die A.K. GmbH ist verpflichtet, die Besucher und Besucherinnen für alle Schäden zu entschädigen, die sie aufgrund eines Verstoßes der A.K. GmbH gegen ihre vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, erleiden könnten.

Die A.K. GmbH ist nicht verpflichtet für Schäden aufzukommen, die Besucherinnen und Besucher selbst verursacht haben:

(i) durch ihr eigenes Handeln;

(ii) durch Verletzung der Besuchsordnung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von den Besucherinnen und Besuchern beim Kauf von Eintrittskarten auf der Website ausdrücklich akzeptiert wurden.

Die A.K. GmbH kann nicht für das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt haftbar gemacht werden.

Jede Beschädigung, die im Haus oder auf dem Parkplatz der Einrichtung durch eine Besucherin, einen Besucher oder eine andere Person, die den Bestimmungen dieser Regelung unterliegt, begangen wird, geht zu Lasten des Verursachers oder der Verursacherin.

Die A.K. GmbH lehnt jede Haftung für Diebstähle persönlicher Gegenstände ab, die im Haus Kiefer und/oder in den auf dem Parkplatz geparkten Fahrzeugen begangen werden könnten.